Denkmale sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land.
Die Gemeinde Finnentrop unterstützt daher gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude.
Aktuell stehen Denkmalfördermittel für 2023 in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt und bis Dezember 2023 ausgegeben werden können.
Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen können von der Gemeinde Finnentrop bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 €.
Interessierte Denkmaleigentümer können bei der Gemeinde Finnentrop einen Förderantrag für geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis einreichen. Die Anträge sollen auch Pläne der Maßnahmen, Handwerkerangebote und Bestandsfotos enthalten. Die Maßnahme muss dann bis Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
Weitere Informationen und die Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“ können hier heruntergeladen werden.
Die Anträge sind bis zum 15.07.2023 zu stellen. Vor Einreichen der zum Antrag benötigen Unterlagen ist Kontakt mit Nora Eckert von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop unter n.eckert@finnentrop.de oder 02721/512-151 aufzunehmen. Sie gibt beratende Informationen rund um das Thema Denkmalschutz und Denkmalförderung.