Denkmale sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land.
Die Gemeinde Finnentrop unterstützt daher gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude.
Aktuell stehen Denkmalfördermittel für 2022 zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt.
Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen können von der Gemeinde Finnentrop bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 €.
Interessierte Denkmaleigentümer können bei der Gemeinde Finnentrop einen Förderantrag für geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis einreichen. Die Anträge sollen auch Pläne der Maßnahmen, Handwerkerangebote und Bestandsfotos enthalten. Die Maßnahme muss dann bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Eine Verlängerung bis Mitte 2023 ist ggf. möglich.
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
Antragsunterlagen sowie weitere Informationen und die Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen“ können hier heruntergeladen werden.
Über Anträge, die bis zum 31.07.2022 gestellt werden, wird danach zeitnah entschieden.
Ergänzende Informationen gibt auch gerne Nora Eckert von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop unter n.eckert@finnentrop.de oder 02721/512-151.