Denkmale sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land.
Die Gemeinde Finnentrop unterstützt daher gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude.
Insgesamt stehen in 2021 pauschale Denkmalpflegemittel in Höhe von 40.000 € zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt werden.
Zuschüsse für Denkmalpflegemaßnahmen können von der Gemeinde Finnentrop bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 €.
Interessierte Denkmaleigentümer können jetzt bei der Gemeinde Finnentrop Förderanträge für 2021 geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis einreichen. Die Anträge sollen auch Pläne der Maßnahmen, Handwerkerangebote und Bestandsfotos enthalten.
Über alle vollständigen Förderanträge, die bis zum 15.07.2021 gestellt werden, wird die Gemeinde Finnentrop im September entscheiden.
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
Antragsunterlagen sowie weitere Informationen und die Broschüre »Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen« können hier auf der Homepage der Gemeinde Finnentrop heruntergeladen werden.
Ergänzende Informationen gibt auch gerne Nora Eckert von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop unter n.eckert@finnentrop.de oder 02721/512-151.