ZAKO warnt vor illegalen Schrottsammlern
Vorzugsweise an Samstagen sind sie häufig in den Wohngebieten anzutreffen und kündigen sich durch weithin hörbare Melodien an – Schrottsammler, die alte Elektrogeräte und Schrott von Privatpersonen einsammeln. Und auch vor den eigentlichen, im Abfallkalender terminierten und vom kommunalen Sammler durchgeführten Elektro- und Metallschrottsammlungen kann man vermehrt Kastenwagen, überwiegend mit überregionalen Kennzeichen beobachten, deren Insassen sich an den am Straßenrand zur Abholung bereitgestellten Gegenständen bedienen. Was viele Bürgerinnen und Bürger jedoch nicht wissen: es gibt klare gesetzliche Vorgaben für die Tätigkeit der gewerblichen Abfallsammler. Jeder Sammler muss seine gewerbliche Sammlung zuvor bei der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Olpe anzeigen. Das Sammelfahrzeug muss klar erkennbar mit einem „A-Schild“ ausgestattet sein, welches besagt, dass mit diesem Fahrzeug Abfälle gesammelt werden dürfen. Natürlich führen die im Kreisgebiet tätigen Sammler ihre behördlichen Unterlagen mit und können sich ausweisen. Sammler, die ihre Tätigkeiten im Kreisgebiet nicht angezeigt haben, handeln also illegal.
Gerne nehmen die fahrenden Schrottsammler Elektro- und Elektronikgeräte mit, die einen hohen Metallanteil haben wie zum Beispiel Haushaltsgroßgeräte. Aber auch Geräte wie Computer und Handys sind aufgrund der Leiterplatinen gefragte Sammelobjekte. Da Elektro- und Elektronikgeräte laut Elektrogesetz als gefährliche Abfälle eingestuft werden, bedürfen sie einer ordnungsgemäßen Entsorgung. Die Wege, die der Elektroschrott aus den Händen der illegalen Sammler nimmt, sind nicht nachzuverfolgen. So werden nur die gewinnbringenden Einzelteile ausgeschlachtet und weiterverkauft. Der Rest wird häufig unsachgemäß entsorgt.
Nicht nur der gewerbliche Sammler handelt ordnungswidrig, wenn er Elektro- und Elektronikgeräte mitnimmt. Auch derjenige, der seine Geräte an die Sammler weitergibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer also Schrottsammler bei der illegalen Abholung beobachtet, kann und sollte dieses zügig bei der Polizei oder im Rathaus bei der Abfallberatung melden.
Im Übrigen stellt das Entwenden von zur kommunalen Sammlung bereitgestellten Gegenständen einen Diebstahl dar. Nun könnte argumentiert werden, dass es sich sowieso um Abfall handelt, den es schnell und unkompliziert zu entsorgen gilt. Und mittlerweile stellen auch immer mehr Bürger ihren Metallschrott einfach an den Straßenrand, statt ihn offiziell für die kommunale Sammlung anzumelden, weil sie wissen, dass ihn die Sammler dort irgendwann mitnehmen. Aber: der dem ZAKO überlassene Metallschrott kann einerseits fachgerecht andererseits aber auch erlösbringend vermarktet werden. Dadurch werden die Abfallgebühren im Kreis Olpe und somit jede Bürgerin und jeder Bürger entlastet. Es sollte also genau überlegt werden, wem der wertvolle Metallschrot angedient wird.
Doch wie kann (Elektro-)Schrott sicher und unkompliziert entsorgt werden? Neben den im Abfallkalender der Städte und Gemeinden ausgewiesenen Sammelterminen können ausgediente Elektrogeräte und Metallteile auch an den von REMONDIS betriebenen Wertstoffhöfen in Olpe und Lennestadt sowie in Finnentrop bei der Fa. VOGT Kreislaufwirtschaft GmbH abgegeben werden.