Bürgermeister Heß nahm die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstag, 05.11.2019, zum Anlass, die neuen Schiedsleute der Gemeinde Finnentrop vorzustellen.
Er begrüßte Jürgen Hennes aus Bamenohl als neue Schiedsperson und dankte ihm für seine Bereitschaft zur Übernahme dieser wichtigen ehrenamtlichen Tätigkeit. Ihm steht Elisabeth Nöker aus Fretter als stellvertretende Schiedsperson zur Seite, die bisher die Funktion der Schiedsperson innehatte. Bürgermeister Heß freute sich, dass Elisabeth Nöker dem Schiedsamt für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht. Damit trage sie zur Kontinuität bei der Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Schiedsamtes der Gemeinde Finnentrop bei, so der Bürgermeister in seiner Ansprache.
Aus dem Amt der bisherigen stellvertretenden Schiedsperson verabschiedet wurde Günter Schneider aus Finnentrop, der die Funktion eine Periode lang bekleidet hatte. Für Günter Schneider, viele Jahre Ratsmitglied und stellvertretender Bürgermeister, war es nach eigenem Bekunden das letzte Ehrenamt, das er angenommen habe. Bürgermeister Heß bedankte sich bei Günter Schneider für seine streitschlichtende Arbeit. Damit habe er maßgeblich zum Erhalt des Rechtsfriedens innerhalb der Gemeinde beigetragen. Elisabeth Nöker und Jürgen Hennes wünschte er für die weitere Amtszeit bzw. die neue Tätigkeit alles Gute und viel Erfolg.
In einer der Sitzung vorangegangenen internen Feierstunde hatte man bereits die Entwicklung des Schiedsamtes während der letzten Jahre beleuchtet und sich über die Bedeutung des Ehrenamtes für das Gemeinwesen ausgetauscht. An der Feierstunde nahm auch Jürgen Otto, Vorsitzender vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – Bezirksvereinigung Siegen, teil, der den Dank des Bundesverbandes sowie der Bezirksvereinigung übermittelte.
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich.
In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vorgenannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.
Amtssitz der Schiedsperson ist Finnentrop. Die Schiedsperson hat ihren Amtsraum in Finnentrop, Am Markt 1 (Rathaus/Bürgertreff), und ist unter der Telefonnummer 0170/8618150 erreichbar. Termine können telefonisch vereinbart werden.