Bürgermeister Heß stellt sich vor attackierte Verwaltung
Als deutlich überzogen bezeichnet Bürgermeister Dietmar Heß die Debatte um die räumliche Situation am Grundschulstandort Rönkhausen. Bevor man der Öffentlichkeit vorgaukele, hier habe es Versäumnisse seitens der Verwaltung der Gemeinde Finnentrop gegeben, solle man sich zunächst mit dem Sachverhalt befassen.
Der Grundschulstandort Rönkhausen wird einzügig gefahren, für vier Klassen stehen fünf Klassenräume und weitere Nebenräume zur Verfügung. Diese werden auch für Betreuung und OGS (Offene Ganztagsschule) benötigt.
Im Schulentwicklungsplan für die Gemeinde Finnentrop, der im Dezember 2018 mit großer Mehrheit vom Rat der Gemeinde Finnentrop beschlossen worden ist, gibt es einen Hinweis auf mögliche räumliche Engpässe. Tatsächlich weist der Schulentwicklungsplan auch auf das derzeit als Wohnung genutzte Dachgeschoss der Schule als mögliche Raumreserve hin. Allerdings hat die Schulentwicklungsplanerin, Frau Dr. Reinermann-Matatko, seinerzeit im Fachausschuss darauf hingewiesen, sie sei keine Bauexpertin und schon auf den ersten Blick sei es sicher nicht leicht, diese Dachgeschosswohnung in für die Schule geeignete Räume umzubauen, da nur ein enges Treppenhaus dorthin führe und der Brandschutz vermutlich mit erheblichen Auflagen sichergestellt werden könne.
Im Frühjahr 2020 wurde offenkundig, dass die Betreuung seitens der Eltern verstärkt nachgefragt wird. Der Träger der Betreuung, das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Olpe, wollte in wenigen Einzelfällen Kinder nicht in die Betreuung aufnehmen, weil die Gruppen inzwischen die Höchstgrenze erreicht hatten. Es kam deshalb zu einem Gespräch zwischen allen am Schulleben Beteiligten, der Schulleitung, der Schulpflegschaft und der Verwaltung der Gemeinde Finnentrop. In diesem Gespräch wurde einvernehmlich festgestellt, dass die Möglichkeiten ausreichen, alle Kinder in die Betreuung aufzunehmen, was sodann auch geschah. Gleichzeitig sagte die Gemeindeverwaltung zu, das Dachgeschoss auch kurzfristig auf die Möglichkeiten zu überprüfen, dort geeigneten Raum für Schule und/oder Betreuung unterzubringen. Dieses Gespräch fand am 09.03.2020 statt. Bekanntlich kam es dann zum Lockdown, alle Schulen wurden ab dem 16.03.2020 geschlossen. Gleichwohl hat die Verwaltung ihre Zusage eingehalten und ein Architekturbüro aus Grevenbrück aufgetan, das bereit ist, sich mit der Situation am Grundschulstandort Rönkhausen zu befassen.
Am 20. Mai 2020 fand im Rathaus ein Gespräch mit diesem Büro unter Beteiligung des Gebäudemanagements und der Schulverwaltung statt. In diesem Gespräch wurde die Aufgabe für das Büro geklärt.
Am 02. Juni 2020 teilte die Schulleiterin des Grundschulverbundes Lennetal, Frau Baum, der Verwaltung mit, dass die zukünftige 2. Klasse ab dem Schuljahr 2020/2021, die wegen Zuzügen von Familien größer geworden sei, mit Zustimmung des Schulamtes geteilt werden dürfe, es handelte sich um 33 Kinder, die also in Klassen von 16 bzw. 17 Kindern aufgeteilt werden sollten. Damit war zum ersten Mal bekannt, dass es vor dem Schuljahr 2023/2024 zu einer weiteren Inanspruchnahme eines Klassenraumes kommen würde. Frau Baum bat in der E-Mail darum, für die Betreuung doch andere Möglichkeiten zu suchen, unter anderem brachte sie das Pfarrheim der Kath. Kirchengemeinde St. Antonius Rönkhausen ins Gespräch.
Genau dieses Pfarrheim hat die Verwaltung der Gemeinde Finnentrop dann im Einvernehmen mit dem Kirchenvorstand angemietet.
Mit der Möglichkeit der Nutzung des Pfarrheims ist mindestens die gleiche Raumsituation wiederhergestellt, wie sie bei Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes durch den Rat der Gemeinde Finnentrop vorgelegen hat. Die Räumlichkeiten im Pfarrheim bedeuten sogar eine Verbesserung.
Es bleibt also dabei, dass es Handlungsbedarf ab dem Schuljahr 2023/2024 gibt. Das aber führt evident nicht zu einem „dringenden“ Handlungsbedarf, sondern zu einem mittelfristigen Handlungsbedarf.
Wenn im Schuljahr 2023/2024 auf Grund der Schülerzahlen in Rönkhausen zwei Klassen gebildet werden können, so ist allerdings zusätzlich die Einschränkung zu berücksichtigen, die sich auf Grund der Vorgaben für Klassenbildung in der Gemeinde Finnentrop ergeben. Das Land rechnet die Klassenbildung auf der Grundlage von im Durchschnitt 23 Kindern pro Klasse. Daraus ergibt sich die maximale Zahl von Eingangsklassen in einer Kommune. Wird diese Obergrenze nicht eingehalten, so kann es – so die Schulaufsicht – so muss es zu einer Umverteilung von Schülern innerhalb der Kommune oder innerhalb des Grundschulverbundes kommen. Das ist etwas, was die Verwaltung in jedem Fall vermeiden möchte, es gibt die Sorge der Eltern, dass Schüler aus Lenhausen ggfs. an einen anderen Schulstandort umverteilt werden. Die Verwaltung möchte unbedingt nicht nur für eine wohnortnahe Beschulung, sondern auch eine gemeinsame Unterrichtung von Lenhauser und Rönkhauser Kindern sorgen. Dafür gibt es eine Reihe guter Argumente, die Schulgemeinschaft ist zusammengewachsen, Schülerinnen und Schüler aus beiden Orten haben auch im Freizeitbereich eine Reihe gemeinsamer Aktivitäten. Von hier aus wird deshalb alles getan werden, um eine solche „Umverteilung“ zu vermeiden.
Was die dargestellten Probleme bei der Betreuung der Kinder in Rönkhausen in den ersten zwei Schulwochen angeht, lagen offensichtlich personelle Probleme beim Träger der Maßnahme, dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Olpe, vor. Nach Auskunft des Trägers sind aber alle Kinder, die in die Betreuung geschickt worden sind auch betreut worden. Ohnehin sind diese Maßnahmen coronabedingt in diesem Jahr schleppend angelaufen, der Träger hat der Gemeindeverwaltung auf Nachfrage mitgeteilt, dass ab kommendem Montag, 31. August 2020 auch der personelle Engpass beseitigt sei und somit keinerlei Einschränkungen für die Betreuung vorlägen.
Das von der Verwaltung beauftragte Architekturbüro hat bislang eine erste kursorische Betrachtung für die Nutzung der Raumreserven im Schulgebäude vorgelegt. Diese soll in den kommenden Wochen durch eine spezifizierte Betrachtung ergänzt werden. Dann wird zu entscheiden sein, ob vorrangig die Nutzung des Dachgeschosses in der Schule oder ggfs. ein Anbau anzugehen ist. Dafür steht ausreichend Zeit zur Verfügung.
Als Teil der Auseinandersetzung vor den Kommunalwahlen ist es deshalb der Grundschulstandort Rönkhausen völlig ungeeignet.