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28.02.2023

Schöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben!

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. 

Gesucht werden in der Gemeinde Finnentrop nun Frauen und Männer, die am Amtsgericht Olpe und Landgericht Siegen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz in der Gemeinde Finnentrop, die am Stichtag 01.01.2024 mindestens 25 aber nicht älter als 69 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bewerberinnen und Bewerber dürfen darüber hinaus weder hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sein. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Bewerberinnen und Bewerber müssen jedoch Vorurteilsfreiheit sowie Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Meinungsstärke und Überzeugungskraft gehören ebenfalls zum Rüstzeug eines Schöffen. Von ihnen werden darüber hinaus Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das können ehrenamtliche Qualifikationen sein, wie in Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, in Schulen oder Sportvereinen, als Ausbilder in einem Unternehmen sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten.

Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis zum 28.02.2023 an die Gemeinde Finnentrop, Bereich Sicherheit und Ordnung, Am Markt 1, 57413 Finnentrop oder per Email an rathaus@finnentrop.de.

Die Bewerbungsformulare können hier heruntergeladen werden:

  1. Bewerbungsformular Jugendschöffen
  2. Bewerbungsformular Schöffen allg. Strafsachen

Weitere Informationen rund um das Thema Schöffenwahl finden Sie unter

www.schoeffenwahl.de 

www.schoeffen-nrw.de 

www.schoeffenwahl2023.de