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04.02.2025

Fördermittel für die Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums können beantragt werden

Seit dem 1. Februar 2025 besteht aktuell wieder die Möglichkeit, Förderanträge für das Programm „Struktur- und Dorfentwicklung“ einzureichen. 

In der Gemeinde Finnentrop konnten über das ehemals als „Dorferneuerung“ bekannte Programm bereits verschiedene Maßnahmen wie z. B. die Umgestaltung und Modernisierung von Schützenhallen bzw. den angeschlossenen Speisesälen (Bamenohl, Fretter, Lenhausen) erfolgreich gefördert werden oder befinden sich aktuell in der Umsetzung (Hülschotten und Schönholthausen).

Ziel des Programms der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Damit sollen die Dörfer im ländlichen Raum zukunftsfähig aufgestellt und weiterhin attraktiv für Jung und Alt gehalten werden. 

Folgende Maßnahmen werden durch das Förderprogramm unterstützt:

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
  • Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
  • Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
  • Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAK-Gesetzes und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
  • Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen,
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs- und Museumgebäuden sowie anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Eine Antragsstellung ist unter anderem für Privatpersonen, Gewerbetreibende, Vereine sowie Gemeinden möglich. Die Einreichung der Anträge kann bis spätestens 15. April 2025 ausschließlich online über die Förderplattform NRW erfolgen. 

Seitens der Gemeinde Finnentrop gibt Ihnen Herr Leßmann (02721/512-162, m.lessmann@finnentrop.de) gerne Tipps zur Antragstellung. Ausführliche Informationen erhalten Sie ebenfalls bei der Bezirksregierung Arnsberg. Dort finden Sie unter der nachfolgenden Internetadresse u. a. die vollständige Förderrichtlinie mit den aktuellen Fördersätzen sowie die Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags: Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums