Finnentrop. Denkmale sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land.
Die Gemeinde Finnentrop unterstützt daher gemeinsam mit dem Land NRW Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude.
Aktuell stehen Denkmalfördermittel für 2025 in Höhe von 30.000 € zur Verfügung, die je zur Hälfte von der Gemeinde Finnentrop und dem Land NRW bereitgestellt und die bis November 2025 zur Verfügung stehen.
Zuschüsse für private Denkmalpflegemaßnahmen können von der Gemeinde Finnentrop in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 10.000 €.
Interessierte Denkmaleigentümer können zunächst bis zum 16.05.2025 bei der Gemeinde Finnentrop – Untere Denkmalbehörde - einen Förderantrag für geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis einreichen. Die Anträge sollen auch Pläne der Maßnahmen, Handwerkerangebote und Bestandsfotos enthalten. Die Maßnahme muss bis November 2025 abgeschlossen sein.
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
Weitere Informationen erhalten Antragsteller bei Nora Eckert von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop, n.eckert@finnentrop.de, Tel.: 02721/512-151.