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Kommunalwahlen NRW
Allgemeine Informationen
Informationen zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden Sie im Internet auf der Website des Landeswahlleiters NRW unter https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/wahlen/kommunalwahlen
Wahltermin
Die diesjährigen Kommunalwahlen in NRW finden am Sonntag, 14. September 2025 statt. Zur Wahl stehen
- der Landrat des Kreises Olpe,
- der Kreistag des Kreises Olpe,
- der Bürgermeister der Gemeinde Finnentrop sowie
- der Rat der Gemeinde Finnentrop.
Etwaige Stichwahlen finden am 28. September 2025 statt. Weitere Informationen vom Ministerium des Inneren von Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner bei der Gemeinde Finnentrop, Bereich Wahlen:
- Christof Sprenger, 02721 512-107, c.sprenger@finnentrop.de
- Annette Schwabe, 02721 512-115, a.schwabe@finnentrop.de
- Semie Bujupaj, 02721 512-168, s.bujupaj@finnentrop.de
- Funktions-Postfach: wahlen@finnentrop.de
- Zentrales Mail-Postfach: rathaus@finnentrop.de
Die Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen finden Sie nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Finnentrop hier:
- Bekanntmachung der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke (Amtsblatt Nr. 1/2025),
- Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Amtsblatt Nr. 2/2025),
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge, (Amtsblatt Nr. 7/2025)
- Bekanntmachung zum portofreien Versand der Wahlbriefe (Amtsblatt Nr. 5/2025),
- Bekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis und den Erhalt von Wahlscheinen (Amtsblatt Nr. 8/2025),
- Bekanntmachung des Hinweises für die von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger (Amtsblatt Nr. 8/2025),
- Wahlbekanntmachung (Amtsblatt Nr. 8/2025),
- Bekanntmachung des Wahlergebnisses (steht aus),
- Bekanntmachung der Feststellung der Gültigkeit der Wahl (steht aus).
Briefwahlantrag
Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Dann benötigen Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung können Sie beides hier online anfordern. Alternativ ist die Beantragung auch in Schriftform über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder direkt im Rathaus möglich.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
repräsentative Wahlstatistik
Die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik zu den allgemeinen Kommunalwahlen ist in § 50 des Kommunalwahlgesetzes und § 80 der Kommunalwahlordnung geregelt. Aus den Wahlergebnissen (nur Kreistagswahl) ist eine repräsentative Wahlstatistik zu erheben, Vorbereitung und Durchführung erfolgt durch den Landesbetrieb Information und Technik IT.NRW).
Für die Erhebung sind die Stimmzettel mit Buchstaben gekennzeichnet, die ansonsten keine Bedeutung haben.
