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20.05.2026

Denkmalförderung in der Gemeinde Finnentrop

Anträge können gestellt werden

Denkmale sind Geschichtszeugnisse mit Erinnerungswert für eine Gemeinde, eine Region oder sogar das ganze Land.

Das Land NRW unterstützt Denkmaleigentümer finanziell bei der Umsetzung kleiner Denkmalpflegemaßnahmen zur Sanierung und Instandhaltung der denkmalwerten Substanz ihrer Gebäude. Hierzu zählen beispielsweise die Neueindeckung von Dächern, die Erneuerung von Schiefergiebelverkleidungen, der Anstrich einer Fachwerkfassade oder die Aufarbeitung oder der Austausch von Fenstern.

Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die der energetischen oder technischen Ertüchtigung dienen bzw. die Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen.

Aktuell stehen Denkmalfördermittel für 2026 in Höhe von 7.500 € zur Verfügung, die vom Land NRW bereitgestellt wurden und über die Gemeinde Finnentrop abgerufen werden können.

Zuschüsse für private Denkmalpflegemaßnahmen können in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gewährt werden.

Interessierte Denkmaleigentümer können zunächst bis zum 17.06.2026 bei der Gemeinde Finnentrop – Untere Denkmalbehörde - einen Förderantrag für geplante Maßnahmen zusammen mit einem Antrag auf Erteilung der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis einreichen. Dem Antrag sind Pläne der Maßnahme, Handwerkerangebote und Bestandsfotos beizufügen. Die Maßnahme muss bis November 2026 abgeschlossen sein.

Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen erhalten Antragsteller bei Nora Eckert von der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Finnentrop,

n.eckert@finnentrop.de, Tel.: 02721/512-201.